Martinszug in Winnerath 2012
Der Martinszug in Winnerath findet in diesem Jahr am Sonntag,
11. November statt. Wir treffen uns um 17.30 Uhr in der
Dorfmitte an der Pumpe und gehen den gewohnten Weg zum
Martinsfeuer.
Die Martinswecken werden im Anschluss im Gemeindehaus verteilt.
Für das leibliche Wohl beim anschließenden gemütlichen
Beisammensein ist gesorgt.
Die Anwohner des Zugweges sind wieder aufgerufen durch
zahlreiche Fackeln und Lichter den Zugweg zu schmücken und zu
gestalten.
Baum- und Heckenabfälle sowie sonstiges unbelastetes Holz bitten
wir am Samstag, 10. November ab 9 Uhr zum Martinsfeuer
anzuliefern, damit das Material sofort aufgeschichtet werden
kann.
Herbert Stumpf, Ortsbürgermeister
Öffentliche Gemeinderatssitzung
Am Mittwoch, den 31. Okt. 2012, findet um 19.30 Uhr im
Gemeindehaus in Winnerath eine öffentliche Sitzung des
Gemeinderates statt, zu der ich herzlich einlade.
Tagesordnung:
1.) Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung.
2.) Beratung und Beschlussfassung über die Vertragszustimmung
"Solidarpaket Windkraftanlagen in der Verbandsgemeinde Adenau"
3.) Aufstellen des Mittelbedarfs für das Haushaltsjahr 2013
sowie Investitionsmaßnahmen in den Folgejahren bis 2010.
4.) Information durch den Ortsbürgermeister, Verschiedenes.
Herbert Stumpf, Ortsbürgermeister
http://de.fifa.com/u17womensworldcup/photo/174/616/5/picture.html#1746262
Martinszug in Winnerath
Der Martinszug in Winnerath findet in diesem
Jahr am Samstag, 12. November statt. Wir treffen uns um 19.15
Uhr in Dorfmitte an der Pumpe und gehen den gewohnten Weg zum
Martinsfeuer.
Zu Beginn des Fackelzuges werden wieder die
Texte der bekannten Martinslieder verteilt, damit jeder die
Lieder über alle Strophen mitsingen kann.
Die Martinswecken werden im Anschluss im
Gemeindehaus verteilt. Für das leibliche Wohl beim
anschließenden gemütlichen Beisammensein ist gesorgt. Die
Anwohner sind wieder aufgerufen durch zahlreiche Fackeln und
Lichter den Zugweg zu schmücken und zu gestalten.
Baum- und Heckenabfälle sowie sonstiges
unbelastetes Holz bitten wir erst am 12. November ab 9 Uhr zum
Martinsfeuer anzuliefern, damit das Material sofort
aufgeschichtet werden kann.
Jagdgenossenschaft Winnerath
Am Donnerstag, den 21.04.2011 findet um 19.30 Uhr im Gemeindehaus Winnerath eine öffentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Winnerath mit nachfolgender Tagesordnung statt:
1. Genehmigung der Niederschrift vom 09.04.2010
2. Beratung und Beschlussfassung über die Ausübung der Rechte und Pflichten der Jagdgenossenschaft
3. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2011/2012
4. Verschiedenes
Zu dieser Versammlung lade ich alle Jagdgenossen recht herzlich ein.
Soweit Jagdgenosssen vertreten werden, sind entsprechende Vollmachten vorzulegen.
Ich bitte die Jagdgenossen bei Eigentumsveränderungen dieses bei mir im Jagdkataster ändern zu lassen.
Winnerath, 31.03.2011
Jaklen, Jagdvorsteher
Bekanntmachung
Auszug aus der Niederschrift über die ordnungsgemäß einberufene Sitzung des Ortsgemeinderates Winnerath vom 25.03.2011
Prüfung und Bestätigung der Jahresrechnung des HH-Jahres 2008 sowie Erteilung der Entlastung
I. Sachlage:
Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2008 wurde gemäß § 110 der Gemeindeordnung (GemO) nach den Grundsätzen des § 112 Abs. 1 (GemO) durch den Ortsgemeinderat geprüft.
Beanstandungen ergaben sich keine.
Die Jahresrechnung weist folgendes Gesamtergebnis aus:
a) Verwaltungshaushalt
Summe der
Soll-Einnahmen 165.598,98 EUR
Summe der
Soll-Ausgaben 165.598,98 EUR
Fehlbetrag 0,00 EUR
b) Vermögenshaushalt
Summe der bereinigten
Soll-Einnahmen 5.169,15 EUR
Summe der bereinigten
Soll-Ausgaben 5.169,15 EUR
Fehlbetrag 0,00 EUR
II. Beschlussfassung:
Die die Haushaltsrechnung des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes ausweisenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden, soweit bisher nicht geschehen, nachträglich genehmigt.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Bestätigung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2008. Ferner wird dem Ortsbürgermeister, dem Ersten Beigeordneten /den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Adenau und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie diesen vertreten haben, die Entlastung gem. § 114 Abs. 1 GemO erteilt.
Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2008 sowie der Rechenschaftsbericht liegen zur Einsichtnahme vom 28.03.2011 bis 05.04.2011 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstr. 15, 53518 Adenau, auf Zimmer 20 öffentlich aus.
53518 Adenau, 21.03.2011
Hermann-Josef Romes, Bürgermeister
Öffentliche Gemeinderatssitzung
Am Freitag, den 18. März 2011, findet um 19.30 Uhr im Gemeindehaus in Winnerath eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt, zu der ich herzlich einlade.
Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
2. Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm bis 2014
3. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2011
4. Prüfung und Bestätigung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2008 sowie Erteilung der Entlastung
5. Stromkonzessionsvertrag � Beratung und Beschlussfassung
6. Informationen � Verschiedenes
Herbert Stumpf, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
Hiermit wird die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebuehren der Ortsgemeinde Winnerath vom 22.10.2010 öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang gültig. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Verbandsgemeindeverwaltung Adenau
53518 Adenau, den 15.11.2010
Hermann-Josef Romes, Bürgermeister
Bekanntmachung
Hiermit wird die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Winnerath vom 22.10.2010 öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang gültig. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Verbandsgemeindeverwaltung Adenau
53518 Adenau, den 25.10.2010
Hermann-Josef Romes, Bürgermeister
Martinszug 2010
Der Martinszug in Winnerath findet in diesem Jahr am Samstag, den 13. November statt. Wir treffen uns um 17.30 Uhr in der Dorfmitte an der Pumpe und gehen den gewohnten Weg zum Martinsfeuer.
Die Martinswecken werden im Anschluss im Gemeindehaus verteilt. Für das leibliche Wohl beim anschließenden gemütlichen Beisammensein ist gesorgt. Alle Anwohner sind wieder aufgerufen, durch zahlreiche Fackeln und Lichter den Zugweg zu schmücken und zu gestalten.
Baum- und Heckenabfälle sowie sonstiges unbelastetes Holz bitten wir erst am 13. November ab 9 Uhr zum Martinsfeuer anzuliefern, damit das Material sofort aufgeschichtet werden kann.
Am Freitag, dem 22. Oktober 2010 findet um 19.30 Uhr im Gemeindehaus in Winnerath eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt, zu der ich herzlich einlade.
Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
2. Vorberatung der Haushaltssatzung nebst - Plan 2011 sowie Fortschreibung des Investitionsprogramms bis 2014
3. Beratung und Beschlussfassung über eine Beauftragung und Ermächtigung der Verwaltung für die weitere Vorgehensweise bei den Verhandlungen mit den Anbietern der Stromkonzessionsverträgen, insbesondere bezüglich möglicher Alternativmodellen
4. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen (angepassten) Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Winnerath
5. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen (angepassten) Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Winnerath
6. Information, Verschiedenes
Herbert Stumpf, Ortsbürgermeister
Pfarrer Gerold Rosenthal geht in den Ruhestand
DR. In den Ruhestand verabschiedet wurde Pfarrer Gerold Rosenthal, Pfarreien St. Gertrud, Schuld, und St. Michael, Reifferscheid, am 28. August. Die Verabschiedung fand im Rahmen eines Gottesdienstes statt, anschließend erfolgten Ehrungen und Grußworte in der Pfarrkirche St. Gertrud. 42 Jahre lang war Pfarrer Rosenthal in Schuld tätig, insgesamt 48 Jahre umfasst seine gesamte Priestertätigkeit.
Der Gottesdienst wurde feierlich gestaltet vom Kirchenchor Cäcilia Schuld, vom Blasorchester Insul, Abordnungen sämtlicher Vereine und Institutionen waren vertreten um dem überaus beliebten Pfarrer die Ehre zu erweisen. Dechant Jörg Meyer und die Patres Gereon und Jaison konzelebrierten den Dankgottesdienst.
Von einer schönen und interessanten Zeit sprach Gerold Rosenthal, die er als Priester mit der Gemeinde verbringen durfte. Er erinnerte sich an die Zeit nach dem Vatikanischen Konzil, sprach von der damaligen Aufbruchstimmung, von dem frischen Wind, der in die Kirchen strömen sollte. 42 Jahre seien ein halbes Leben, so der Pfarrer, in dieser Zeit habe er am Leben seiner Gemeinde teilnehmen dürfen, an ihrer Freude, an ihrem Leid, an dem Schicksal der einzelnen Menschen. Es seien Bindungen und Freundschaften entstanden, Freundschaften, die auch weiterhin Bestand haben werden, so sein Wunsch. Es falle ihm nicht leicht nunmehr Abschied zu nehmen, aber sein neuer Wohnort Winnerath sei ja nicht weit, und man werde sich sicher öfters begegnen.
Gerne erinnerte sich der langjährige Pfarrer an seine frühe Zeit in Schuld, er sei mit offenen Armen aufgenommen worden, habe schnell ein Heimatgefühl entwickeln können. Er sei sogar ein Einheimischer geworden, wisse den Dialekt zu schätzen, auch wenn er ihn nicht sprechen könne.
Dank zu sagen war ihm ein Bedürfnis, Dank zu sagen für das Vertrauen, das man ihm gegeben habe, für die Freundschaft, für die Unterstützung seiner Arbeit in den Pfarreien. Namentlich erwähnte er Marlene Romes, der er tief empfundenen Dank schulde für 35 Jahre, die sie an seiner Seite verbracht habe, als aktives Mitglied im Pfarrgemeinderat, als Lektorin und Wortgottesdienstleiterin, als Pfarrsekretärin und Leiterin des Pfarrbüros, sie habe auch stets für ansprechenden Kirchenschmuck gesorgt und sich um die liturgischen Gewänder gekümmert. Seinen Pfarrgemeinderäten, den Verwaltungsräten, den Kirchenchören, den Messdienern, den Erzieherinnen im Kindergarten, den Vereinen und Institutionen sagte Gerold Rosenthal in bewegten Worten Dank, er führte noch viele auf, denen er seinerseits Dank sagte für gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die auch bei Kritik stets konstruktiv gewesen sei.
Bei seiner Einführung als Pfarrer hatte Gerold Rosenthal gesagt, daß er einen guten Gott verkünden wolle, einen Gott, der barmherzig und gütig sei und die Menschen liebe. Er drückte jetzt, zu seinem Abschied, die Hoffnung aus, daß ihm dies gelungen sei. Wenn das so sei, sehe er seine Arbeit als gelungen an. Er wünschte seinen Pfarreien, daß sie weiterhin in Liebe und Eintracht zusammen stehen mögen, daß Christus in ihrer Mitte sei. Die Gläubigen mögen auch angesichts schwerer Probleme in der Kirche in ihrem Glauben froh sein und der Kirche die Treue halten. Wenn auch Abschied nehmen immer schwer sei, weil man lieb Gewonnenes zurücklassen müsse, so empfinde er Trost darin, mit der Gemeinde weiterhin in Christus verbunden zu bleiben und Freundschaften über den Abschied hinaus pflegen zu dürfen. Zum Schluß wünschte er Allen alles Gute und vor allem Gottes Segen.
Am 1. Dezember 1968 begann Pfarrer Rosenthal seine Pfarrstelle in Schuld, zum 1. September 2010 geht er in den Ruhestand. Herzliche Dankesworte richtete Dechant Jörg Meyrer an den Pfarrer, auch im Namen der Diözese, im Namen des Bischofs. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Adenau, Hermann-Josef Romes, würdigte das segensreiche Wirken des Pfarrers, drückte seinen persönlichen Dank und seine Hochachtung aus wie die des Verbandsgemeinderates und der gesamten Verbandsgemeinde. In gleicher Weise sprach Ortsbürgermeister Helmut Lussi seinen Dank und seine Anerkennung für das Geleistete aus. Er sprach von Gerold Rosenthal als einem hinhörenden, politisch denkenden und aus seiner christlichen Überzeugung heraus handelndem Pfarrer. Für die Pfarrei Schuld dankte Resi Weiler, Vorsitzende des Pfarrgemeinderates besonders herzlich, sie war über Jahrzehnte eine verläßliche Ansprechpartnerin für den Pfarrer. Für den Pfarrgemeinderat Reifferscheid sprach Peter Kaiser, Abordnungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden Schuld und Reifferscheid, die Schützenbruderschaft St. Hubertus Schuld, der Kirchenchor, die Meßdienergemeinschaft, die Katholische Frauengemeinschaft und viele mehr verabschiedeten sich, Geschenke wurden gemacht, auch Marlene Romes wurde herzlicher Dank von vielen Seiten entgegengebracht.
Man wünschte Pfarrer Rosenthal, dass er im Ruhestand Muße finden möge für schöne Dinge des Lebens, man wünschte ihm hierzu Gesundheit und geistige Frische in aller Fülle. Eine besondere Ehrung und Auszeichnung der Gemeinde Schuld war es, Pfarrer Rosenthal mit dem Tage seiner Verabschiedung zum Ehrenbürger der Gemeinde Schuld zu ernennen!
Neben vielen schönen Geschenken war ein besonderes Geschenk eine Darstellung der beiden Kirchen St. Gertrud und St. Michael auf einer Messingtafel, geschaffen von dem Adenauer Künstler Michael Gehring.
Gerold Rosenthal hat nach dem Abitur Theologie und Philosophie in Trier und München studiert, nach Zeiten als Kaplan im Saarland trat er im Jahre 1968 seine Pfarrstelle in Schuld an, er war von 1970-1971 auch Pfarrverwalter in Hönningen, mehrere Jahre lang Dekanatsjugendseelsorger, seit 1979 auch Pfarrer der Pfarrei St. Michael in Reifferscheid. Acht Jahre lang war er Dechant des früheren Dekanates Adenau, später vier Jahre lang Definitor des Dekanates Adenau. Die Kinder- und Jugendarbeit waren stets ein Schwerpunkt seiner pastoralen Tätigkeit, viele Zeltlager und Fahrten mit der Jugend und den Messdienern sind den Teilnehmern in dankbarer Erinnerung geblieben, die Belange des Kindergartens St. Franziskus waren ihm immer ein wichtiges Anliegen, für das er sich effektiv eingesetzt hat. Auch in der Betreuung alter und kranker Menschen hat er Maßstäbe gesetzt. Er war immer ein Mann des Gesprächs, hatte für jeden ein offenes Ohr, die Seelsorge war ihm Beruf und Hobby zugleich.
Pfarrer Gerold Rosenthal hat sich rege schriftstellerisch betätigt, mit Büchern und Kleinschriften, er war Mitbegründer der Passionsspiele in Schuld, hat hierzu ebenfalls ein Buch herausgegeben, er ist Mitverfasser des Buches "Kirchen und Kapellen in der Verbandsgemeinde Adenau". Zufrieden konnte er kürzlich noch die Installation der Nelson-Orgel in Reifferscheid miterleben.
Die Kinder des Kindergartens verabschiedeten sich am Altar, überbrachten Geschenke, Pfarrer Rosenthal dankte ihnen mit kleinen Dankesgaben. Besondere Beachtung verdiente ein musikalischer Beitrag, den Deborah Breuer auf der Violine gab.
Eine Broschüre, die das Leben und Wirken von Pfarrer Rosenthal in vielen Bildern darstellt, konnte zum Ende des Dankgottesdienstes erworben werden. "Danke, Pfarrer Rosenthal" heißt es dort auf der Titelseite, und dies war ganz einhelliger Tenor aller Ansprachen. Pfarrer Rosenthal geht in den Ruhestand, er wird allen, die ihn erleben durften, in dankbarer Erinnerung bleiben, er hat seine Pfarreien geprägt, ihm ist sehr viel Gutes zu verdanken, möge ihm selbst für die Zukunft noch viel Gutes gegeben werden!
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), am 25.06.2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 14.07.2010 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag
der Erträge auf 170.424 Euro
der Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 191.355 Euro
Jahresfehlbetrag auf -20.931 Euro
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen
Einzahlungen auf 145.299 Euro
die ordentlichen
Auszahlungen auf 153.201 Euro
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -7.902 Euro
die außerordentlichen
Einzahlungen auf 0 Euro
die außerordentlichen
Auszahlungen auf 0 Euro
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 Euro
die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf 400 Euro
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf 3.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.600 Euro
die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 14.362 Euro
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 3.860 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf +10.502 Euro
der Gesamtbetrag
der Einzahlungen auf 160.061 Euro
der Gesamtbetrag
der Auszahlungen auf 160.061 Euro
die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf -10.502 Euro
§ 2 Gesamtbetrag
der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 Euro
verzinste Kredite auf 0 Euro
zusammen auf 0 Euro
§ 3 Gesamtbetrag
der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 300 v.H.
- Grundsteuer B 350 v.H.
b) Gewerbesteuer 375 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:
für den ersten Hund 45,00 Euro
für den zweiten Hund 58,00 Euro
für jeden weiteren Hund 72,00 Euro
Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:
für den ersten Hund 312,00 Euro
für den zweiten Hund 408,00 Euro
für jeden weiteren Hund 504,00 Euro
§ 5 Eigenkapital
Angaben werden nach Vorlage der 1. Eröffnungsbilanz gemacht.
Winnerath, den 30.07.2010
Herbert Stumpf, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.08.2010 bis 10.08.2010 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15, 53518 Adenau, auf Zimmer 23 öffentlich aus.
Adenau, den 23.07.2010
Jürgen de Temple, Erster Beigeordneter
Versammlung Jagdgenossenschaft Winnerath
Am Freitag, den 09.04.2010 findet um 20:00 Uhr im Gemeindehaus Winnerath eine öffentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Winnerath mit nachfolgender Tagesordnung statt:
1. Genehmigung der Niederschrift vom 01.04.2009
2. Beratung und Beschlussfassung über die Ausübung der Rechte und Pflichten der Jagdgenossenschaft
3. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2010/2011
4. Verschiedenes
Zu dieser Versammlung lade ich alle Jagdgenossen recht herzlich ein.
Soweit Jagdgenosssen vertreten werden, sind entsprechende Vollmachten vozulegen.
Ich bitte die Jagdgenossen bei Eigentumsveränderungen dieses bei mir im Jagdkataster ändern zu lassen.
Winnerath, 22.03.2010
Jaklen, Jagdvorsteher
Wir danken allen Helfern für ihren tatkräftigen Einsatz, der zum Gelingen dieser Aktion geführt hat.
Vielen Dank unserem Jagdpächter mit Familie,welche auch in diesem Jahr für das leibliche Wohl sorgten.
Hauptsatzung der Ortsgemeinde Winnerath
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemDVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen in einer Zeitung. Der Gemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekanntgemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, daß an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.
Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für die Bekanntmachung von Satzungen mit Ausnahme dieser Hauptsatzung.
(3) Soweit durch Rechtsvorschriften eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Ortsgemeinderates wird durch Aushang an der Bekanntmachungstafel wie folgt bekanntgemacht:
Standort der Bekanntmachungstafel:
Mittelstraße/ an der Pumpe
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf/ durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich an der Mittelstraße/an der Pumpe befindet. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
(6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.
§ 2
Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderats auf den Bürgermeister
Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
1. Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen,
2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 1.000,-- EURO im Einzelfall,
3. Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Entscheidungen des Ortsgemeinderats
4. Einvernehmen in den Fällen des § 14 Abs. 2, § 31 und § 33 BauGB und in den Fällen des § 34 BauGB, wenn duch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden,
5. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung.
6. Die gemeindliche Vertretung der Mitgliedschaftsrechte in der Jagdgenossenschaftsversammlung.
Sonstige besondere gesetzliche Zuständigkeitsbestimmungen bleiben unberührt.
§ 3
Beigeordnete
(1) Die Ortsgemeinde hat 1 Beigeordneten.
(2) Für die Verwaltung der Ortsgemeinde werden keine Geschäftsbereiche gebildet, die auf Beigeordnete zu übertragen sind.
§ 4
Aufwandsentschädigung
des Ortsbürgermeisters
(1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO.
(2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschschalsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
§ 5
Aufwandsentschädigung
der Beigeordneten
(1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters gemäß § 12 Abs. 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung.
Erfolgt die Vertretung während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Satz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen.
(2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem
Pauschschalsteuerersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und die pauschalen Kranken- und rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandentschädigung nicht angerechnet.
§ 6
Inkrafttreten
(1) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung von 1999 außer Kraft.
Winnerath, den 17.12.2009
Herbert Stumpf, Ortsbürgermeister
Hinweis
gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Verbandsgemeindeverwaltung Adenau
Adenau, den 21. Dezember 2009
Hermann-Josef Romes, Bürgermeister
Der Ortsgemeinderat hat am 17.12.2009 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinde in den "Adenauer Nachrichten" erfolgen. Die "Adenauer Nachrichten" sind somit Zeitung im Sine von § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung.
Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Ortsgemeinderates werden wirksam durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln bekanntgemacht.
Winnerath, den 17.12.2009
Herbert Stumpf, Ortsbürgermeister
Ein Ortsportrait von Bernd Schwab
Sendung am Montag, 09.11.2009, 18.45 bis 19.45 Uhr
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), am 18.09.2009 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 06.10.2009 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden: 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 180.321 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 199.016 Euro Jahresfehlbetrag auf - 18.695 Euro 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 150.845 Euro die ordentlichen Auszahlungen auf 166.160 Euro der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 15.315 Euro die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 400 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.025 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 625 Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 15.940 Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf + 15.940 Euro der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 167.185 Euro der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 167.185 Euro die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf - 15.940 Euro § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 Euro verzinste Kredite auf 0 Euro zusammen auf 0 Euro § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt. § 4 Steuerhebesätze Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A 300 v.H. - Grundsteuer B 350 v.H. b) Gewerbesteuer 375 v.H. Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden: ungefährliche Hunde für den ersten Hund 45,00 Euro für den zweiten Hund 58,00 Euro für jeden weiteren Hund 72,00 Euro Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden: für den ersten Hund 312,00 Euro für den zweiten Hund 408,00 Euro für jeden weiteren Hund 504,00 Euro § 5 Eigenkapital Angaben werden nach Vorlage der 1. Eröffnungsbilanz gemacht. Winnerath, den 30.10.2009 Herbert Stumpf, Ortsbürgermeister Hinweis: Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.11.2009 bis 10.11.2009 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15, 53518 Adenau, auf Zimmer 22 öffentlich aus. Adenau, den 30.10.2009 Hermann-Josef Romes, Bürgermeister
Martinszug
Der Martinszug in Winnerath findet in diesem Jahr am Samstag, den 7. November statt. Wir treffen uns um 19 Uhr in der Dorfmitte an der Pumpe und gehen den gewohnten Weg zum Martinsfeuer.
Die Martinswecken werden im Anschluss im Gemeindehaus verteilt. Für das leibliche Wohl beim anschließenden gemütlichen Beisammensein ist gesorgt. Alle Anwohner sind wieder aufgerufen, durch zahlreiche Fackeln und Lichter den Zugweg zu schmücken und zu gestalten.
Baum- und Heckenabfälle sowie sonstiges unbelastetes Holz bitten wir erst am 7. November ab 9 Uhr zum Martinsfeuer anzuliefern, damit das Material sofort aufgeschichtet werden kann.
Herbert Stumpf, Ortsbürgermeister
Fernsehen in Winnerath
Liebe Winnerather Mitbürger,
am 26. und 27. Oktober ist das SWR-Fernsehen Gast in unserer Gemeinde. Unter Leitung des zuständigen Redakteurs Bernd Schwab wird ein Bericht über Winnerath gedreht, der voraussichtlich am 9. November bei SWR Rheinland-Pfalz in der Sendung "Hierzuland" in der Landesschau Rheinland-Pfalz ausgestrahlt wird.
Herr Schwab hat mit einigen Leuten im Ort bereits Kontakt aufgenommen, die eventuell einen kleinen Gestaltungsbeitrag leisten sollen.
Wir alle wollen unsere Gemeinde natürlich von der besten Seite zeigen, darum wäre es angebracht, wenn auch an einigen restlichen Stellen mit etwas Blumenschmuck und einer sauber gekehrten Straßenrinne unser Ort überall einen freundlichen und aufgeräumten Eindruck vermitteln kann.
Herbert Stumpf, Ortsbürgermeister
Das Herbstfest und das JGV-Fußballturnier finden am 19. und 20. September auf dem Sportplatz in Winnerath statt.
Samstag, 19. September:
Ab 19 Uhr Dämmerschoppen mit Musik "von früher und von heute".
Sonntag, 20. September:
10.30 Uhr Frühschoppen
13 Uhr Beginn des Fußballturniers
15 Uhr Kaffee und Kuchen
18 Uhr Siegerehrung mit Ausklang
An beiden Tagen ist für das leibliche Wohl mit Spezialitäten vom Grill und Bratkartoffeln sowie Bier vom Fass bestens gesorgt.
Es freut sich auf viele Besucher: der JGV Winnerath.
Öffentliche Gemeinderatssitzung
Am Freitag, den 18.09.2009 um 20.00 Uhr findet im Gemeindehaus Winnerath eine öffentliche Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Winnerath statt. Zu dieser Sitzung lade ich Sie hiermit ganz herzlich ein.
Tagesordnungspunkte
1) Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm bis 2012
2) Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2009
3) Verschiedenes
Herbert Stumpf, Ortsbürgermeister
Aktiv vor Ort 2009
durch die finanzielle Unterstützung des RWE und den Jagdgenossen von Winnerath, wurden dringende Arbeiten und der Anschluss vom Sportplatzgelände an die öffentlichen Versorgungseinrichtungen realisiert.
Freiwillige Helfer verlegten 265 lfm Abwasserleitung in einem 80 cm tiefen Graben bis zum öffentlichen Abwasserkanal. An den Materialkosten beteiligte sich das RWE mit einem Zuschuss von 2000.00 Euro. Diesen Zuschuss beantragte RWE Mitarbeiter Herr Ottmar Cläsgens aus Wershofen über die Aktion AKTIV VOR ORT für uns.
Der in die Jahre gekommene Materialcontainer wurde umgesetzt und bekam nachdem der alte Lack abgeschliffen war, einen neuen Anstrich. Das Containerdach war undicht ,ein neuer Dachstuhl mit Dachhaut wurde aufgeschlagen.
Die Gemeinde konnte durch die Spende der Jagdgenossen endlich den Antrag und Anschluss des Sportplatzgeländes an das öffentliche Stromnetz realisieren, hierzu wurden Fundament und Leitungsgräben in Eigenleistung ausgeführt .
All diese Arbeiten währen ohne den Arbeitseinsatz freiwilliger Helfer nicht möglich gewesen .
Vielen Dank
Es sind nicht alle freiwilligen Helfer auf dem Bild.
Container -neuer Anstrich und neues Dach
Stromanschluss
Sportplatzgebäude
Nachdem die Abwasserleitung verlegt war wurde neu angesäht.